Autor Thema: Geschichtliches: Blutgerichtbarkeit der Herrschaft Landsee-Lackenbach  (Gelesen 2164 mal)

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Offline micky

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Blutgerichtbarkeit (Hochgericht)
der Herrschaft Landsee – Lackenbach

Im Jahre 1553 verlieh König Ferdinand I. dem damaligen Besitzer der Herrschaft Landsee– Lackenbach, dem Graner Erzbischof Nikolaus Olah, die  Blutgerichtsbarkeit für seinen Herrschaftsbereich.
Nach der Verlegung des Verwaltungszentrums nach Lackenbach fanden die Gerichtsverhandlungen hier im Schloss statt.
Die verhängten Urteile wurden auf dem Galgenriegel in Neckenmarkt vollstreckt.
Der Grundherr verfügte über keinen Scharfrichter (Freymann), sondern ließ diesen bei Bedarf aus Ödenburg oder Güns holen.

Am 1. April 1720 legt der Ödenburger Freymann Johann Baptist Hamberger dem Rentamt Lackenbach  „…wegen hingerichteter Malefizpersonen“ folgende Rechnung:

1.)   24. Jänner:
5 Personen mit dem Schwert, eine mit dem Strang, 2 durch Verbrennen und eine durch Auf-das-Rad-legen hingerichtet, außerdem 2 Personen die Hand abgehaut und 2 Personen ausgestrichen (ausgepeitscht).

2.)   1. Feber:
      3 Personen mit dem Schwert hingerichtet.

      3.) 11. April:
      4 Personen mit dem Schwert, 4 Personen mit dem Strang und eine durch  Auf-das-Rad-    legen  hingerichtet.

"Für meine gehabte Mühe und Salarium bin ich mit 119 fl 60 d richtig und ohne Abgang bezahlt worden."
Dies bezeugt er dem Verwalter Andreas Milkowitsch mit seiner hierunter gestellten Fertigung.

Schloss Lackenbach, den 11. April 1720

Anmerkung:
Salarium (Salär) = Lohn fl = Gulden d = Denar
Malefizpersonen = Übeltäter, Verbrecher
Rentamt = Finanzverwaltung des Grundherrn
« Letzte Änderung: 02. März 2007, 13:04:34 von micky »
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